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Gliederung
Gliederung
Jugendgerichtsgesetz
Zweiter Teil — Jugendliche
(§§
3
-
104
)
Zweites Hauptstück — Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
(§§
33
-
81a
)
Dritter Abschnitt — Jugendstrafverfahren
(§§
43
-
81a
)
Siebenter Unterabschnitt — Gemeinsame Verfahrensvorschriften
(§§
67
-
74
)
§ 68 Notwendige Verteidigung
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn
§ 67a
68
§ 68a