§ 54 Kosten des Insolvenzverfahrens
Kosten des Insolvenzverfahrens sind:
1.die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;
2.die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.