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Gliederung
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Insolvenzordnung
Zweiter Teil — Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
(§§
11
-
79
)
Zweiter Abschnitt — Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
(§§
35
-
55
)
§ 51 Sonstige Absonderungsberechtigte
Den in § 50 genannten Gläubigern stehen gleich:
§ 50
51
§ 52