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  1. Insolvenzordnung
  2. Zweiter Teil — Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79)
  3. Zweiter Abschnitt — Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger (§§ 35 - 55)

§ 46 Wiederkehrende Leistungen

Ist die Dauer der Leistungen unbestimmt, so gilt § 45 Satz 1 entsprechend.

§ 45
46
§ 47