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Gliederung
Gliederung
Insolvenzordnung
Sechster Teil — Insolvenzplan
(§§
217
-
269
)
Zweiter Abschnitt — Annahme und Bestätigung des Plans
(§§
235
-
253
)
§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
Die Bestätigung ist von Amts wegen zu versagen,
§ 249
250
§ 251