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  1. Insolvenzordnung
  2. Sechster Teil — Insolvenzplan (§§ 217 - 269)
  3. Zweiter Abschnitt — Annahme und Bestätigung des Plans (§§ 235 - 253)

§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften

Die Bestätigung ist von Amts wegen zu versagen,

§ 249
250
§ 251