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  1. Insolvenzordnung
  2. Dritter Teil — Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147)
  3. Zweiter Abschnitt — Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128)

§ 116 Erlöschen von Geschäftsbesorgungsverträgen

Satz 1 findet keine Anwendung auf Zahlungsaufträge sowie auf Aufträge zwischen Zahlungsdienstleistern oder zwischengeschalteten Stellen und Aufträge zur Übertragung von Wertpapieren; diese bestehen mit Wirkung für die Masse fort.

§ 115
116
§ 117