paragraphen.online

  1. Handelsgesetzbuch
  2. Viertes Buch — Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h)
  3. Fünfter Abschnitt — Speditionsgeschäft (§§ 453 - 466)

§ 459 Spedition zu festen Kosten

In diesem Fall hat er Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nur, soweit dies üblich ist.

§ 458
459
§ 460