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  1. Handelsgesetzbuch
  2. Viertes Buch — Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h)
  3. Fünfter Abschnitt — Speditionsgeschäft (§§ 453 - 466)

§ 458 Selbsteintritt

In diesem Fall kann er neben der Vergütung für seine Tätigkeit als Spediteur die gewöhnliche Fracht verlangen.

§ 457
458
§ 459