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  1. Heimarbeitsgesetz
  2. Siebenter Abschnitt — Entgeltschutz (§§ 23 - 27)

§ 27 Pfändungsschutz

Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.

§ 26
27
§ 28