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  1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  2. Teil 4 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184)
  3. Kapitel 2 — Nachprüfungsverfahren (§§ 155 - 184)
  4. Abschnitt 2 — Verfahren vor der Vergabekammer (§§ 160 - 170)

§ 170 Ausschluss von abweichendem Landesrecht

Soweit dieser Abschnitt Regelungen zum Verwaltungsverfahren enthält, darf hiervon durch Landesrecht nicht abgewichen werden.

§ 169
170
§ 171