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  1. Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design
  2. Abschnitt 4 — Entstehung und Dauer des Schutzes (§§ 27 - 28)

§ 27 Entstehung und Dauer des Schutzes

(1)Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register.

(2)Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.

§ 26
27
§ 28