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  1. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  2. Buch 8 — Verfahren in Aufgebotssachen (§§ 433 - 484)
  3. Abschnitt 2 — Aufgebot des Eigentümers von Grundstücken, Schiffen und Schiffsbauwerken (§§ 442 - 446)

§ 442 Aufgebot des Grundstückseigentümers; örtliche Zuständigkeit

(1)Für das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Eigentümers eines Grundstücks nach § 927 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.

(2)Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.

§ 441
442
§ 443