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  1. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  2. Buch 3 — Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341)
  3. Abschnitt 3 — Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen (§§ 340 - 341)

§ 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.

1.Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,

2.Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie

3.sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,

§ 339
340
§ 341