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Gliederung
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 3 — Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
(§§
271
-
341
)
Abschnitt 1 — Verfahren in Betreuungssachen
(§§
271
-
311
)
§ 311 Mitteilungen zur Strafverfolgung
§ 308 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
§ 310
311
§ 312