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  1. Deutsches Richtergesetz
  2. Teil 1 — Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 - 45a)
  3. Abschnitt 4 — Unabhängigkeit des Richters (§§ 25 - 37)

§ 25 Grundsatz

Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

§ 24
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§ 26