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Gliederung
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Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
III. Teil — Einzelne Verfahrensarten
(§§
36
-
96d
)
Siebzehnter Abschnitt — Verfahren in den Fällen des § 13 Nummer 3a
(§§
96a
-
96d
)
§ 96b
Dem Bundeswahlausschuss ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
§ 96a
96b
§ 96c