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  1. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
  2. Zweiter Teil — Errichtung und Betrieb von Anlagen (§§ 4 - 31l)
  3. Vierter Abschnitt — Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage (§§ 31a - 31l)

§ 31k (weggefallen)

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§ 31j
31k
§ 31l