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Gliederung
Gliederung
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Zweiter Teil — Errichtung und Betrieb von Anlagen
(§§
4
-
31l
)
Vierter Abschnitt — Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage
(§§
31a
-
31l
)
§ 31j (weggefallen)
-
§ 31i
31j
§ 31k