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  1. Gesetz über die Bundespolizei
  2. Abschnitt 3 — Schadensausgleich (§§ 51 - 56)

§ 56 Rechtsweg

Für Ansprüche auf Schadensausgleich ist der ordentliche Rechtsweg, für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 55 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

§ 55
56
§ 57