paragraphen.online
Suchen...
⌘K
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 — Sachenrecht
(§§
854
-
1296
)
Abschnitt 1 — Besitz
(§§
854
-
872
)
§ 857 Vererblichkeit
Der Besitz geht auf den Erben über.
§ 856
857
§ 858