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Gliederung
Gliederung
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 — Recht der Schuldverhältnisse
(§§
241
-
853
)
Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse
(§§
433
-
853
)
Titel 9 — Werkvertrag und ähnliche Verträge
(§§
631
-
651y
)
Untertitel 4 — Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
(§§
651a
-
651y
)
§ 651x Haftung für Buchungsfehler
Der Reisende hat Anspruch auf Ersatz des Schadens,
§ 651w
651x
§ 651y