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  1. Bürgerliches Gesetzbuch
  2. § 541

§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.


Referenzierte Normen:
549
§ 540
541
§ 542