§

  1. Beurkundungsgesetz
  2. Abschnitt 7 — Schlussvorschriften (§§ 63 - 75)
  3. Unterabschnitt 1 — Verhältnis zu anderen Gesetzen (§§ 63 - 74)

§ 74 Verweisungen

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder abgeänderten Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.

§ 73
74
§ 75