§

  1. Beurkundungsgesetz
  2. Abschnitt 2 — Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35)
  3. Unterabschnitt 6 — Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen (§§ 27 - 35)

§ 33 Besonderheiten beim Erbvertrag

Bei einem Erbvertrag gelten die §§ 30 bis 32 entsprechend auch für die Erklärung des anderen Vertragschließenden.

§ 32
33
§ 34