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  1. Betriebsverfassungsgesetz
  2. Zweiter Teil — Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a)
  3. Zweiter Abschnitt — Amtszeit des Betriebsrats (§§ 21 - 25)

§ 24 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch


Referenzierte Normen:
6511519
§ 23
24
§ 25