§

  1. Berufsbildungsgesetz
  2. Teil 5 — Bundesinstitut für Berufsbildung (§§ 89 - 100)

§ 89 Bundesinstitut für Berufsbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.

§ 88
89
§ 90