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  1. Bundesbeamtengesetz
  2. Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 3)

§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

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§ 2