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Gliederung
Gliederung
Baugesetzbuch
Erstes Kapitel — Allgemeines Städtebaurecht
(§§
1
-
135c
)
Sechster Teil — Erschließung
(§§
123
-
135
)
Zweiter Abschnitt — Erschließungsbeitrag
(§§
127
-
135
)
§ 132 Regelung durch Satzung
Die Gemeinden regeln durch Satzung
Referenzierte Normen:
12
§ 131
132
§ 133