§

  1. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
  2. Kapitel 7 — Verfahrensvorschriften (§§ 71 - 91h)
  3. Abschnitt 2 — Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (§§ 75 - 76)

§ 75 Aufgaben

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat unbeschadet der Aufgaben nach anderen Gesetzen folgende Aufgaben:

§ 74a
75
§ 76