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  1. Arbeitsgerichtsgesetz
  2. Zweiter Teil — Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen (§§ 14 - 45)
  3. Zweiter Abschnitt — Landesarbeitsgerichte (§§ 33 - 39)

§ 33 Errichtung und Organisation

In den Ländern werden Landesarbeitsgerichte errichtet. § 14 Abs. 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.


Referenzierte Normen:
114
§ 32
33
§ 34