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  1. Abgabenordnung
  2. Zweiter Teil — Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77)
  3. Zweiter Abschnitt — Steuerschuldverhältnis (§§ 37 - 50)

§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

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§ 39