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  1. Abgabenordnung
  2. Vierter Teil — Durchführung der Besteuerung (§§ 134-136 - 217)
  3. Dritter Abschnitt — Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192)
  4. 3. Unterabschnitt — Zerlegung und Zuteilung (§§ 185 - 190)

§ 187 Akteneinsicht

Die beteiligten Steuerberechtigten können von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen verlangen und durch ihre Amtsträger Einsicht in die Zerlegungsunterlagen nehmen.

§ 186
187
§ 188