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  1. Abgabenordnung
  2. Dritter Teil — Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133)
  3. Erster Abschnitt — Verfahrensgrundsätze (§§ 78 - 117e)
  4. 3. Unterabschnitt — Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel (§§ 85 - 107)
  5. IV. — Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte (§§ 101 - 106)

§ 106 Beschränkung der Auskunfts- und Vorlagepflicht bei Beeinträchtigung des staatlichen Wohls

Eine Auskunft oder die Vorlage von Urkunden darf nicht gefordert werden, wenn die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde erklärt, dass die Auskunft oder Vorlage dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereiten würde.

§ 105
106
§ 107