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Gliederung
Gliederung
Abgabenordnung
Erster Teil — Einleitende Vorschriften
(§§
1
-
32j
)
Zweiter Abschnitt — Steuerliche Begriffsbestimmungen
(§§
3
-
15
)
§ 10 Geschäftsleitung
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
§ 9
10
§ 11