paragraphen.online

  1. Aktiengesetz
  2. Erstes Buch — Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277)
  3. Sechster Teil — Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179 - 240)
  4. Zweiter Abschnitt — Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (§§ 182 - 221)
  5. Zweiter Unterabschnitt — Bedingte Kapitalerhöhung (§§ 192 - 201)

§ 200 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung

Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.

§ 199
200
§ 201