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Gliederung
Gliederung
Bauordnung für Berlin
FÜNFTER TEIL — Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
(§§
57
-
84
)
Dritter Abschnitt — Genehmigungsverfahren
(§§
63
-
77
)
§ 64 Baugenehmigungsverfahren
Bei Sonderbauten wird geprüft: § 66 bleibt unberührt.
§ 63a
64
§ 65