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  1. Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
  2. Teil 2 — Das Grundstück und seine Bebauung (§§ 4 - 8)

§ 7 Teilung von Grundstücken

Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Anforderungen dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften widersprechen.

§ 6
7
§ 8