§ 7 Organe der Gemeinde
Organe der Gemeinde sind die Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, in Städten die Stadtvertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
Organe der Gemeinde sind die Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, in Städten die Stadtvertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.