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  1. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
  2. Erster Teil — Grundlagen der Gemeindeverfassung (§§ 1 - 10)

§ 7 Organe der Gemeinde

Organe der Gemeinde sind die Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, in Städten die Stadtvertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.

§ 6
7
§ 8