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  1. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
  2. Erster Teil — Grundlagen der Gemeindeverfassung (§§ 1 - 10)

§ 5 Gebiet

Das Gebiet der Gemeinde soll so bemessen sein, dass die örtliche Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner gewahrt wird und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde gesichert ist.

§ 4
5
§ 6