§ 3 Anpassungsbestimmung
(1)§ 15 Satz 1, § 16 Abs. 1 Nr. 3 und § 41 Abs. 2 Satz 1 VwVfG sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Worte „im Inland“ jeweils die Worte „in der Bundesrepublik Deutschland“ treten.
(2)§ 61 Abs. 2 Satz 3 VwVfG ist ohne die Worte „im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 „ anzuwenden.