§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvollzugskostenverordnung vom 9. Oktober 2002 (GVOBl. M-V S. 726) außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvollzugskostenverordnung vom 9. Oktober 2002 (GVOBl. M-V S. 726) außer Kraft.