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  1. Verordnung über die Kosten im Verwaltungsvollzugsverfahren

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvollzugskostenverordnung vom 9. Oktober 2002 (GVOBl. M-V S. 726) außer Kraft.

§ 4
5