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  1. Bremisches Polizeigesetz
  2. Erster Teil: — Das Recht der Polizei (§§ 1 - 123)
  3. 1. Unterabschnitt: — Anwendungsbereich, Grundsätze der Datenverarbeitung (§§ 59 - 65)

§ 61 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, sind geeignete Garantien für die Rechtsgüter der betroffenen Personen vorzusehen. Geeignete Garantien können insbesondere sein:

§ 60
61
§ 62