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Gliederung
Gliederung
Waffengesetz
Abschnitt 2 — Umgang mit Waffen oder Munition
(§§
4
-
42c
)
Unterabschnitt 4 — Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
(§§
21
-
28a
)
§ 23 (weggefallen)
-
§ 22
23
§ 24
§ 23 - (weggefallen) (WaffG)