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Gliederung
Gliederung
Verwaltungsgerichtsordnung
Teil II — Verfahren
(§§
54
-
123
)
8. Abschnitt — Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
(§§
68
-
80c
)
§ 69
Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.
§ 68
69
§ 70