§

  1. Gesetz über Versammlungen und Aufzüge
  2. Abschnitt V — Schlußbestimmungen (§§ 31 - 33)

§ 32

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

§ 31
32
§ 33