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  1. Umsatzsteuergesetz
  2. Zweiter Abschnitt — Steuerbefreiungen und Steuervergütungen (§§ 4 - 9)

§ 4b Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen

Steuerfrei ist der innergemeinschaftliche Erwerb

§ 4a
4b
§ 4c