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  1. Umsatzsteuergesetz
  2. Erster Abschnitt — Steuergegenstand und Geltungsbereich (§§ 1 - 3g)

§ 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

(1)Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch einen Erwerber, der nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört, ist unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 innergemeinschaftlicher Erwerb.

(2)Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Satz 1 gilt nicht für die in § 4 Nr. 12 Satz 2 und Nr. 17 Buchstabe b bezeichneten Fahrzeuge.

(3)Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das

§ 1a
1b
§ 1c