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  1. Umsatzsteuergesetz
  2. Vierter Abschnitt — Steuer und Vorsteuer (§§ 12 - 15a)

§ 13 Entstehung der Steuer

(1)Die Steuer entsteht

(2)Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2.

(3)(weggefallen)

§ 12
13
§ 13a