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  1. Umwandlungsgesetz
  2. Zweites Buch — Verschmelzung (§§ 2 - 122)
  3. Zweiter Teil — Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122)
  4. Zweiter Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§§ 46 - 59)
  5. Erster Unterabschnitt — Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 46 - 55)

§ 47 Unterrichtung der Gesellschafter

Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf und der Verschmelzungsbericht sind den Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung beschließen soll, zu übersenden.

§ 46
47
§ 48