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Gliederung
Gliederung
Umwandlungsgesetz
Fünftes Buch — Formwechsel
(§§
190
-
304
)
Zweiter Teil — Besondere Vorschriften
(§§
214
-
304
)
Vierter Abschnitt — Formwechsel rechtsfähiger Vereine
(§§
272
-
290
)
Dritter Unterabschnitt — Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
(§§
283
-
290
)
§ 287 (weggefallen)
-
§ 286
287
§ 288